Nachsorge
Nachsorge bezeichnet die ambulante Begleitung im Anschluss an eine stationäre oder teilstationäre Entwöhnungsmaßnahme. Sie festigt die erreichte Abstinenz und unterstützt die Weiterentwicklung der erlernten Fähigkeiten.
Da in den ersten Monaten nach einer Entwöhnungsbehandlung die Gefahr eines Rückfalles sehr hoch ist, bietet die Nachsorge eine Unterstützung in dieser kritischen Zeit und stellt einen Rahmen zur Verfügung, in dem die erworbenen Verhaltensweisen weiter trainiert und ausgebaut werden können.
Der Antrag auf eine Rehabilitationsnachsorge erfolgt nach Absprache mit den Therapeut/-innen der Rehabilitationsklinik und wird bereits vor Beendigung der stationären oder teilstationären Entwöhnung gestellt.
Nachsorge wird in der Regel für zunächst 20 Therapiesitzungen bewilligt. Der Behandlungszeitraum umfasst zirka ein halbes Jahr. Im Rahmen der Nachsorge findet einmal wöchentlich eine therapeutische Gruppensitzung statt. Einzelgespräche können nach Bedarf vereinbart werden.
Sollte die Nachsorge als nicht ausreichend erachtet werden, kann auch eine ambulante Weiterbehandlung (siehe ambulante medizinische Rehabilitation) beantragt werden.
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