„UM EIN KIND ZU ERZIEHEN, BRAUCHT ES EIN GANZES DORF“
Afrikanisches Sprichwort
Das Diakonische Werk Mönchengladbach gGmbH bietet seit fast 40 Jahren in Kooperation mit dem Jugendamt Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaften (EB) an.
Ein multi-professionelles Team aus Sozialarbeitern/-pädagogen mit einigen Zusatzausbildungen, Kinderkrankenschwestern und hauswirtschaftlichen Kräften berät und unterstützt Familien und Alleinerziehende in problematischen Lebenssituationen.
SPFH und EB sind ambulante Erziehungshilfe-Angebote und richten sich an alle Familien mit einem Bedarf an Hilfen zur Erziehung, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer Religionszugehörigkeit oder Nationalität.
Wir sprechen deutsch, polnisch, spanisch und englisch.
Wir
Voraussetzungen für das Gelingen der Maßnahme sind:
Wer kann SPFH und EB in Anspruch nehmen?
Mit welchen Fragen und Problemen kann ich mich an die SPFH und EB wenden?
Anträge auf Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft
sind beim Jugendamt der Stadt Mönchengladbach zu stellen:
Auskunft unter Telefon: 0 21 61 - 25 - 0
Sozialpädagogische Familienhilfe / Erziehungsbeistandschaft
Fachbereich Erziehungshilfe
Diakonisches Werk Mönchengladbach gGmbH
Prinzenstr. 1
41065 Mönchengladbach
Telefon: 0 21 61 / 46 33 2 33
E-Mail: erziehungshilfe(at)diakonie-mg.de
Besuche bitte NUR nach Vereinbarung!
Was kann ich von der SPFH und EB erwarten?
Das Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist, Eltern, Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von persönlichen, erzieherischen und sozialen Schwierigkeiten Unterstützung zu bieten. Eigene Fähigkeiten sollen (wieder-)entdeckt werden und neuer Mut und Kraft zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mobilisiert werden. Wir helfen z.B. bei Behördenangelegenheiten, der Haushaltsplanung und in besonderen Krisen und Konfliktsituationen.
In Gesprächen wird die gesamte Familie, so wie der einzelne Jugendliche bei allen Fragen und Problemen unterstützt und beraten. Die pädagogische Arbeit kann durch gezielte praktische Unterstützung im Haushalt oder der (gesundheitlichen) Versorgung der Kinder ergänzt werden. Gemeinsame Ausflüge runden die Arbeit ab.
Die Termine finden regelmäßig über einen längeren Zeitraum im häuslichen Bereich statt. Bei Bedarf werden Behördengänge begleitet. Die Beratung umfasst Einzel-, Paar- und Familiengespräche. Eigene Vorstellungen und Ideen sind bei der Gestaltung der Arbeit besonders wichtig und notwendig.
Die Erziehungsbeistandschaft soll das Kind und den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie seine Selbstständigkeit fördern.
Wie wird SPFH und EB beantragt und wer finanziert sie?
Die Hilfe wird vom Jugendamt finanziert und ist für die Hilfesuchenden kostenlos.
Das Jugendamt berät und prüft, ob SPFH oder EB die geeignete und notwendige Hilfe ist und beauftragt das Diakonische Werk mit der Umsetzung.
Während der Maßnahme bleibt die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bestehen. Gemeinsam vereinbarte Ziele werden in regelmäßigen Abständen mit Ihnen besprochen und ggf. neue Ziele entwickelt.