Diakonisches Werk Mönchengladbach
 

Nachsorge

Nachsorge bezeichnet die ambulante Fortführung der Behandlung im direkten Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsmaßnahme. Die Suchtberatung des Diakonischen Werkes Mönchengladbach gGmbH besitzt die Anerkennung zur Durchführung von Ambulanter Nachsorge, u.A. für Versicherte des Deutschen Rentenversicherung Bund.

Umfang der Ambulanten Nachsorge

Die Nachsorge wird in der Regel zunächst für 20 Therapiesitzungen bewilligt. Im Rahmen der Nachsorge findet einmal wöchentlich eine therapeutische Gruppensitzung in Mönchengladbach statt. Der Betreuungszeitraum umfasst zirka ein halbes Jahr und kann auf Antrag verlängert werden.

Warum ist Nachsorge sinnvoll?

Nach der Beendigung einer stationären Entwöhnungsmaßnahme ist die Übertragung der gelernten Fähigkeiten vom geschützten Klinikbereich in die reale Umwelt wesentlich. Die Nachsorge stellt hier einen Rahmen zur Verfügung, in dem bereits erworbene Verhaltensweisen weiter trainiert und verfestigt werden können. Weiterhin ist in den ersten 3 Monaten im Anschluss an die Therapie die Wahrscheinlichkeit für einen oder mehrere Rückfälle sehr hoch. Diese Wahrscheinlichkeit sinkt innerhalb des ersten Jahres deutlich ab. Die Nachsorge kann dabei helfen, diese kritische Zeit mit einem hohen Rückfallrisiko besser zu begleiten und somit zu einer dauerhaften Stabilisierung führen.

Beantragung von Nachsorge

Die Beantragung einer Nachsorge erfolgt in der Regel nach Absprache mit den Therapeuten der stationären Entwöhnungseinrichtung. Ein Antrag wird bei den entsprechenden Leistungsträgern gestellt. Wichtig ist, dass ein Antrag auf Nachsorge bereits 4 Wochen vor Beendigung der stationäre Entwöhnung gestellt sein sollte. Eine Beantragung einer Nachsorge nach Beendigung einer stationären Entwöhnungsmaßnahme ist nicht mehr möglich.

 

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