Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Das Diakonische Werk Mönchengladbach gGmbH bietet seit fast 30 Jahren in Kooperation mit dem Jugendamt Sozialpädagogische Familienhilfe an.
Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe?
Ein Team aus Diplom-SozialpädagogInnen / SozialarbeiterInnen berät und unterstützt Familien und Alleinerziehende in Problemsituationen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Bewilligung durch das Jugendamt
- die aktive Zusammenarbeit
- Einhaltung von gemeinsam besprochenen Vereinbarungen, Absprachen und Terminen
Wer kann SPFH in Anspruch nehmen?
- Familien mit Kindern
- Alleinerziehende mit Kindern
- Minderjährige mit Kindern
Mit welchen Fragen und Problemen kann ich mich an die SPFH wenden?
Die SPFH ist auf den Erhalt oder die Wiederherstellung wesentlicher Funktionen der Familie gerichtet.
- sie dient der Stabilisierung der gesamten Familie
- sie zielt auf bessere Entwicklungschancen der Kinder
- sie fördert die erzieherischen Fähigkeiten der Eltern
- sie dient der Existenzsicherung bzw. Überwindung finanzieller Schwierigkeiten
- sie berät bei partnerschaftlichen und ehelichen Problemen
- sie fördert Entlastung durch Vernetzung im sozialen Umfeld
- sie beugt Überforderung vor und bietet Hilfestellung im alltagspraktischen Bereich
- sie bietet Hilfen bei Gewalt in der Familie
- sie befähigt im Umgang mit Krisen (z.B. nach Trennung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Sucht)
- sie fördert bessere Kommunikation und angemessene Lösungsstrategien in der Familie
Was kann ich von der SPFH erwarten?
Wir unterstützen und beraten Sie bei all ihren Fragen und Problemen. Wir helfen aber auch z.B. bei Behördenangelegenheiten, der Haushaltsplanung und in besonderen Krisen und Konfliktsituationen.
Eher selten findet die Beratung in unseren Beratungsräumen statt, sondern wir kommen nach Absprache mit Ihnen über einen längeren Zeitraum regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Die Beratung umfasst Einzel-, Paar- oder Familiengespräche. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten für Ihre spezielle Lebenssituation. Sie lernen, Ihren Familienalltag wieder selbst aktiv in die Hand zu nehmen.
Wie wird SPFH beantragt und wer finanziert Sie?
Anträge auf Sozialpädagogische Familienhilfe sind beim Jugendamt der Stadt Mönchengladbach zu stellen (Auskunft Telefon: 0 21 61 / 25-0). Das Jugendamt prüft, ob SPFH die geeignete Hilfe ist und beauftragt das Diakonische Werk mit der Umsetzung. Während der Maßnahme bleibt die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bestehen. Gemeinsam abgesprochene Ziele werden in regelmäßigen Abständen mit Ihnen, dem Jugendamt und der SPFH vereinbart. Die SPFH wird vom Jugendamt finanziert und ist für die Hilfesuchenden überwiegend kostenlos.
Unseren aktuellen Flyer können Sie im Bereich Service herunterladen.
Kontakt:
Diakonisches Werk Mönchengladbach gGmbH – Fachbereich Erziehungshilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
Büro- und Postanschrift: Prinzenstr. 1, 41065 Mönchengladbach
Telefonische Sprechzeiten: Mo – Fr 8.30 – 9.30 Uhr
Besuche nur nach Vereinbarung!
Telefon: 0 21 61 / 46 33 2 33
Mail: spfh@diakonie-mg.de
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